Was ist die aktuelle Regelung für Anrechte aus Kulturpaketen?
In der aktuellen Situation kommen wir unseren Mitgliedern entgegen und haben alle freigestellten Anrechte bis zum 31.03.2022 verlängert. Bitte verbrauchen Sie die Anrechte bis dahin. Suchen Sie sich bitte selbst aus unserem Angebot neue Veranstaltungen aus. Wir verrechnen den Anrechtspreis und stellen nur den Differenzbetrag vom Anrechtswert zum Kartenpreis in Rechnung.
In der bisherigen Praxis sind Anrechte so oft nur mit Zuzahlung einzulösen. Wir möchten jedoch, dass Sie in der momentanen Lage Ihre aktuell gültigen Anrechte für das komplette Programm nutzen können. Wir bieten Ihnen an, die offenen Anrechte als Geldwert auf Ihr Vorauszahlungskonto zu übertragen. Die Konditionen bleiben die gleichen. Das Guthaben ist nicht auszahlbar und muss bis zum 31. März 2022 verbraucht werden. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns, wenn Sie Ihre Anrechte umwandeln möchten.