FAQ zu corona und IHRER mitgliedschaft
Im Zuge der aktuellen Corona-Krise werden viele Veranstaltungen abgesagt. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Ihrer Kulturvolk-Mitgliedschaft.
Im Zuge der aktuellen Corona-Krise werden viele Veranstaltungen abgesagt. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Ihrer Kulturvolk-Mitgliedschaft.
Die geänderte Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats tritt am 05. Februar 2022 in Kraft. Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt nach wie vor die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass Sie für den Besuch einer Vorstellung einen Nachweis über einen vollständigen Covid19-Impfschutz oder Ihre Genesung und einen zusätzlichen tagesaktuellen Test vorlegen müssen.
Dieser tagesaktuelle Test entfällt ab dem 05. Februar 2022 für:
Sie erreichen uns telefonisch unter (030) 86 00 93 -51/-52 oder per Email an service@kulturvolk.de.
Alle gebuchten Veranstaltungen, die nicht auf einen anderen Termin verlegt werden, sind storniert. Die bereits bezahlten Rechnungsbeträge wurden den Mitgliedskonten gutgeschrieben. Anrechte wurden abgemeldet und Ihnen zur freien Verfügung gestellt.
Viele Veranstalter suchen nach Ersatzterminen. Diese Veranstaltungen konnten wir daher noch nicht stornieren. Sobald ein Ersatztermin feststeht, melden wir uns bei den betroffenen Mitgliedern. Die Originalkarten behalten für die Ersatztermine ihre Gültigkeit. Bis dahin bitten wir um Geduld.
In der aktuellen Situation kommen wir unseren Mitgliedern entgegen und haben alle freigestellten Anrechte bis zum 31.03.2022 verlängert. Bitte verbrauchen Sie die Anrechte bis dahin. Suchen Sie sich bitte selbst aus unserem Angebot neue Veranstaltungen aus. Wir verrechnen den Anrechtspreis und stellen nur den Differenzbetrag vom Anrechtswert zum Kartenpreis in Rechnung.
In der bisherigen Praxis sind Anrechte so oft nur mit Zuzahlung einzulösen. Wir möchten jedoch, dass Sie in der momentanen Lage Ihre aktuell gültigen Anrechte für das komplette Programm nutzen können. Wir bieten Ihnen an, die offenen Anrechte als Geldwert auf Ihr Vorauszahlungskonto zu übertragen. Die Konditionen bleiben die gleichen. Das Guthaben ist nicht auszahlbar und muss bis zum 31. März 2022 verbraucht werden. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns, wenn Sie Ihre Anrechte umwandeln möchten.
Nein. Es ist immer nur ein Anrecht auf eine Karte anrechenbar. Die Auszahlung eines Differenzbetrages (die Karte ist günstiger als das Anrecht wert ist) ist nicht möglich. Nutzen Sie dieses Anrecht bei einer Bestellung lieber für eine höherwertige Karte und zahlen die preisgünstigere Karte dann ohne Verrechnung des Anrechts.
Sie haben uns den Geldwert der stornierten Karten als Spende zukommen lassen. Diese Spendensumme haben wir über „Überlassung an Kulturvolk‘‘ ausgebucht. Sie sollten über diese Summe eine Spendenbescheinigung erhalten haben. Wenn nicht, melden Sie sich.
Diese Anrechte werden von uns über „Anrechtüberlassung an Kulturvolk“ ausgebucht. Eine Spendenbescheinigung für überlassene Anrechte dürfen wir leider nicht ausstellen.
Dieser negative offene Posten ist ein Guthaben. Diese Summe wird bei erteilter Einzugsermächtigung automatisch berücksichtigt. Abbuchungen erfolgen erst wieder vom Bankkonto, wenn dieses Guthaben verbraucht ist.
Nein. Mit der Jahresrechnung im Januar erhalten Sie ausschließlich eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag für 2021.
Pandemiebedingt können Spielpläne von den Häusern nur kurzfristig geplant werden und wir erhalten nur kleine Kontingente. Daher ist es uns aktuell leider nicht möglich, die beliebten Kulturpakete zu bedienen.
Sobald der Kulturbetrieb wieder Fahrt aufnimmt bieten wir ggf. kleinere Pakete an, die Sie dann buchen können.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter (030) 86 00 93 -51/-52 oder schreiben SIe uns eine Email an service@kulturvolk.de